Grober Undank bei Schenkung neu definiert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. März 2014 die Voraussetzungen für den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks neu konkretisiert. Dem lag zugrunde, dass die Erben der Mutter des beklagten Sohns von diesem die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung verlangten. Die Mutter hatte ihrem Sohn das Grundstück im Jahr…