Bank kann keinen Erbschein verlangen

Bereits bisher war es fraglich, ob eine Bank die Vorlage eines Erbscheins verlangen darf, insbesondere wenn die testametarische Situation eindeutig war. Die Gerichte hatten dies bereits mehrfach verneint. Die Banken hatten deshalb in Ihre Geschäftsbedingungen aufgenommen, dass sie die Vorlage verlangen können. Nachdem bereits das OLG Hamm eine derartige Regelung in den Geschäftsbedingungen für unwirksam…