BGH sortiert die Pflichtteilsergänzung neu

In einer neuen Entscheidung hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Pflichtteilsergänzung geändert. Bisher war es erforderlich, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl zum Zeitpunkt der Schenkung als auch zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestanden haben musste. Nach der jetzt gültigen Rechtsprechung kommt es nur auf den Zeitpunkt des Todes an. Hintergrund war ein Fall, bei…