Pflichtteilsberechtigte erhalten mehr von der Lebensversicherung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine seit langem strittige Frage zum Wert einer Lebensversicherung für das Pflichtteilsrecht jetzt beantwortet. Hintergrund der Entscheidung war, dass der Erblasser die Auszahlung der Versicherungssumme einer von ihm abgeschlossenen Lebensversicherung durch eine widerrufliche Bezugsrechtsbestimmung einem Dritten schenkweise zugewendet hat. Bisher hatte der BGH im Anschluss an ein Urteil des Reichsgerichts aus den 1930er Jahren …