Erbensucher kann Honorar nur nach Vereinbarung verlangen

BGH lehnt gesetzliche Vergütungsansprüche eines gewerblichen Erbensuchers grundsätzlich ab. Nur dann, wenn der Erbe eine Vereinbarung über eine Vergütung geschlossen hat, kommt der Erbensucher zu Geld. In dieser Entscheidung ging es um die Frage, ob ein gewerblicher Erbensucher sich gegenüber den von ihm ermittelten Erben auf gesetzliche Vergütungsansprüche berufen kann. Dies wird durch den BGH…