Wirkung des Erbverzichts

Wird bei ein Erbverzicht gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart, hängt die Wirksamkeit des Verzichts nicht davon ab, ob auch die Abfindung notariell beurkundet wurde. In der Entscheidung ging es um die Wirksamkeit eines notariellen Erb- und Pflichtteilsverzichtes. Der Sohn hatte diesen den Eltern gegenüber erklärt. Nach dem Vortrag des Verzichtenden war eine nicht mit protokollierte…