Der Steuerberater oder die Bank als Testamentsvollstrecker

Die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers ist keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt. Steuerberater und Banken dürfen deshalb für diese Tätigkeit werben. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 11. November 2004 entschieden, dass die geschäftsmäßige Testamentsvollstreckung durch einen Steuerberater nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Gegenstand des Verfahrens war die Unterlassungsklage…