Vorlage des Erbscheins bei Bank nicht erforderlich

Nicht immer ist die Bank berechtigt einen Erbschein zu verlangen. Erforderlich sind wenigstens ernstliche Zweifel an der Erbenstellung. Der Erblasser setzte in seinem Testament seine Frau sowie die beiden Kinder als Miterben ein. Nach seinem Tod verlangten die Erben von der beklagten Bank die Umschreibung eines Kontos. Als Nachweis der Berechtigung legten die Erben das…