Testamentsvollstrecker ist für die Erbschaftsteuererklärung verantwortlich
Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Sind hierbei Grundstück im Nachlass, ist eine Feststellungserklärung für die Bewertung des Nachlasses nötig. Das zuständige Finanzamt war der Ansicht, dass die beteiligten Miterben die Feststellungserkläung unterschreiben müsste, weil sie auch Schuldner der Erbschaftsteuer seien. Dieser Ansicht ist das Finanzgericht Hamburg entgegen getreten. Da der Testamentsvollstrecker…