Ein Wohnrecht zugunsten des überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist die Vererbung eines Familienheims an den Ehegatten bei der Weiternutzung zu Wohnzwecken steuerfrei. Dies kann bei größerem weiteren Vermögen einen erheblichen Steuervorteil mit sich bringen. Im konkreten Fall war der überlebenden Ehefrau ein lebenslängliches dingliches Wohnrecht an dem zuvor von Ihrem Ehemann und ihr selbst genutzten…