Pflichtteilsrecht entfernterer Abkömmlinge erläutert

Der BGH hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Rechtsposition entfernterer Abkömmlinge beim Pflichtteil weiter geklärt: Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde (Anschluss an RGZ 61, 14; 93, 193). § 2309 BGB setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese…