Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers ist nicht sittenwidrig

Im entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtes, der ein gemeinschaftliches Testament betraf. Die 3 Kinder der Erblasser hatten nach dem Tod des Erstversterbenden einen Pflichtteilsverzicht erklärt. Eines der Kinder erhielt infolge Lernbehinderung Sozialhilfeleistungen. Die Vorinstanzen haben die Klage des Sozialhilfeträgers abgewiesen. Der BGH hat sich den Untergerichten angeschlossen. Praxishinweis: Für die Familien von…