Ein Sozial-Media-Account (hier Facebook) ist vererblich

Der Nutzungsvertrag des Inhabers eines Kontos bei einem sozialen Netzwerk geht nach § 1922 grundsätzlich auf die Erben über. Mit seiner Entscheidung hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das gegenteilige Urteil des Kammergerichts aufgehoben und das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt. Der Streit betraf einen Facebook-Account. Die Erben haben auch einen Anspruch, Zugang zum Benutzerkonto der…